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Grundsätzliche Darstellung zum Hubschrauberlandeplatz im Rahmen des Neubaus des Klinikums Wilhelmshaven
Wilhelmshaven 11.05.2021 – Für den Neubau des Klinikums, inklusive aller Vorabmaßnahmen, ist ein Kostenrahmen von 195 Mio. € veranschlagt (gemäß Private Investor Test). Der Bau eines Hubschrauberdachlandeplatzes ist in diesem Rahmen aktuell nicht darstellbar. Der Hubschrauberdachlandeplatz ist darüber hinaus auch nicht Bestandteil des Bewilligungsbescheides durch das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung vom 27.08.2017. Aber: Der vorhandene erdgebundene und seit 20 Jahren in Nutzung befindliche Hubschrauberlandeplatz neben dem Klinikum kann und soll weitergenutzt werden.
Dies entspricht dem baufachlichen Prüfbericht vom 27.06.2017 des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung. Dort heißt es wörtlich „Im Einvernehmen mit dem DGUV kann der vorhandene erdgebundene Hubschrauberlandeplatz erhalten und weiter betrieben werden. Der Patiententransport kann per Rettungswagen erfolgen." Hierdurch entstehen keine Mehrkosten, da der Notarzt mit Rettungsdienst direkt am Klinikum angeordnet und unabhängig von einem Hubschrauberlandeplatz erforderlich ist. Dieser würde bzw. wird bei Bedarf durch die Leitstelle informiert. Es ist kein zusätzlicher Rettungsdienstwagen erforderlich.
Der bisherige Hubschrauberlandeplatz würde auch bei einem zusätzlichen Hubschrauberlandeplatz auf dem Dach des Neubaus bestehen bleiben müssen. Schwere Hubschrauber, die von den Inseln oder den Offshore-Plattformen zum Festland fliegen, können nicht auf dem Dach landen.
Der leichte Rettungshubschrauber „Christoph 26" wird weiterhin das in einer Flugminute entfernte Nordwestkrankenhaus anfliegen, da dort das regionale Traumazentrum verortet ist. Dort ist der Rettungshubschrauber daher auch stationiert. Das Klinikum Wilhelmshaven steht hier in enger Abstimmung mit Frank Germeroth, Geschäftsführer der Friesland-Kliniken gGmbH.
Alle medizinisch erforderlichen Leistungen für die bestmögliche Patientenversorgung des Schwerpunktkrankenhauses Klinikum Wilhelmshaven sind in vollem Umfang gewährleistet. Ein Hubschrauberdachlandeplatz fällt daher eher in die Kategorie „Zusatzausstattung", wäre also wünschenswert, ist aber nicht erforderlich. Es wird jedoch baulich alles vorbereitet, um ihn bei Bedarf unkompliziert nachrüsten zu können. Eine Genehmigung wurde vorausschauend eingeholt, um ihn dann auch kurzfristig bei Bedarf betreiben zu können.
Es gibt keine Auswirkungen auf Fördermittel, da der Hubschrauberdachlandeplatz nicht Bestandteil des Fördermittelbescheides durch das Land Niedersachsen vom 28.09.2017 ist. Die Stadt Wilhelmshaven erspart hierdurch jedoch 2,0 Mio. € an eigenen Investitionsmitteln.
Sowohl der Aufsichtsrat als auch der Rat der Stadt haben in ihren Sitzungen am 17.03.2021 im Rahmen der Verabschiedung des Wirtschaftsplanes der Klinikum gGmbH mit sehr großer Mehrheit in öffentlicher Sitzung den Wirtschaftsplan beschlossen - inkl. der Maßnahme den Hubschrauberdachlandeplatz zurück zu stellen.
Trotz anderslautender Presseveröffentlichungen in den letzten Tagen unterstreicht Geschäftsführer Oliver Leinert, dass seitens des Klinikums keine Förderung des Dachlandeplatzes durch das Land Niedersachsen erwartet wurde und die Versorgung der Patienten im besten Einvernehmen entsprechend allen Anforderungen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger (DGUV) erfolgt.