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Besuch der Angehörigen wieder möglich
Wilhelmshaven 14.05.2021 – Aufgrund der niedrigen Inzidenz und der aktuellen Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung und der Niedersächsischen Quarantäne-Verordnung vom 8. Mai 2021 wird ab kommenden Montag, den 17.05.2021, im Klinikum Wilhelmshaven das bestehende Besuchsverbot aufgehoben.
Patientenbesuche sind ab der nächsten Woche Montag – Freitag in der Zeit von 12.00 – 18.00 Uhr (letzter Einlass) gestattet. Die Besuchszeit am Wochenende ist Samstag und Sonntag von 10.00 – 14.00 Uhr.
Zeitgleich ist pro Patient/Zimmer ein Besucher erlaubt, maximal drei Besucher können pro Tag einen Patienten nacheinander besuchen. Die Besuchszeit je Besucher beträgt eine Stunde.
Besucher dürfen das Klinikum nur mit einem tagesaktuellen, ausgefüllten Triagebogen (auch als Download unter www.klinikum-whv.de verfügbar) betreten. Ein Besuch ohne diese Dokumentation ist nicht möglich.
Erforderlich für den Besuch ist außerdem ein negativer Antigen-Schnelltest oder negativer PCR-Test (nicht älter als 24 Stunden, bescheinigt von Testzentren oder dem Arbeitgeber) oder der Nachweis einer vollständigen Impfung (14 Tage nach Zweitimpfung mit Nachweis im Impfpass und Lichtbildnachweis im Personalausweis/Reisepass, Führerschein oder Ge-sundheitskarte). Zu Hause durchgeführte Selbsttests gelten nicht.
Ehemalige, an COVID-Erkrankte und vollständig Genesene dürfen bis 6 Monate nach der Genesung ohne Antigen-Schnelltest und ohne Impfung ebenfalls ihre Angehörigen besu-chen. Dafür ist eine Bestätigung der Genesung vom Hausarzt bzw. des Gesundheitsamtes erforderlich. 6 Monate nach Genesung ist ein Impfnachweis bzw. Schnelltest notwendig.
Alle Besucherinnen und Besucher melden sich bitte am Empfang an und ab.
Während des gesamten Aufenthaltes im Klinikum besteht die Pflicht zum Tragen eines me-dizinischen Mund-Nasenschutzes oder einer FFP2-Maske. Die Abstands- und Hygieneregeln sind strikt einzuhalten.
Angehörige und Besucher mit Erkältungs- und Grippesymptomen dürfen das Klinikum wei-terhin nicht betreten.
Besuchsverbot besteht für die Infektionsstation und die COVID-Abklärungs- bzw. Verdachtsstation.